Herren

Leitbild

Was erwartet dich bei uns?

Unser Leitbild zeigt dir, welchen Wertemaßstab wir als Verein vertreten und was wir von unseren Mitgliedern erwarten. Uns alle verbindet die Leidenschaft am Fußball und mit dieser Hingabe gehen wir jedes Projekt gemeinsam an. 

1. Mannschaft

Mannschaftsfoto Saison 2022/23

Alte Herren

Mitgliedschaft

Werde Teil des Teams!

Du bist mindestens 18 Jahre alt und möchtest am aktiven Spielbetrieb der Männermannschaft teilnehmen? Dann komm doch einfach zum Probetraining vorbei und stelle dich vor.

Ab der Altersklasse Ü35 hast du die Möglichkeit in der Freizeitmannschaft unserer Alten Herren zu spielen. 

Informationen zur Mitgliedschaft findest du in unserer Satzung und die aktuellen Mitgliedsbeiträge in der Finanzordnung.

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
  3. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

§ 3 Beiträge

Beitrags-
klasse
MitgliedsformJahres-
beitrag
01Kinder/ Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)60 €
02Erwachsene über 18 Jahre150 €
03Freiwillig Wehrdienstleistende/ Studenten/Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)75 €
04Rentner/ Pensionärefrei
05Ehrenmitgliederfrei
  1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 – 04 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zu folgenden, frei wählbaren Terminen (der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den Vereinseintritt) vom Girokonto abgebucht:
Beitrags-
klasse
Abbuchungszeiträume
monatliche
vierteljährlichhalbjährlichjährlich
015,00 €15,00 €30,00 €60,00 €
0212,50 €37,50 €75,00 €150,00 €
036,25 €18,75 €37,50 €75,00 €

§ 4 Honorierung von Arbeitsleistungen

  1. Gem. § 10 Abs. 3 der Satzung können Mitglieder in den Beitragsklassen 02 und 03 im Rahmen von Arbeitsleistungen bis zu sechs Punkte pro Kalenderjahr erwirtschaften. Jeder Punkt entspricht je nach Beitragsklasse folgendem Erstattungsbetrag:
    Beitrags-
    klasse
    Erstattung fürJahresbeitrag
    1 Punkt6 Punktenormalnach max. Erstattung
    0210 €60 €150 €90 €
    035 €30 €75 €45 €
  2. Die Rückerstattung erfolgt nach Erreichen der sechs Punkte oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres mit der entsprechenden Anzahl der Punkte.
  3. Arbeitsleistungen werden wie folgt honoriert:
         – 2 Punkte für jeden Arbeitseinsatz
         – 1 Punkt für jeden Dienst bei Heimspielen (Tresen, Ordner, Einlass)
    In Absprache mit dem Vorstand können weitere Dienste mit Punkten honoriert werden.
  4. Der Nachweis erfolgt zentral durch den Vorstand. Einzelnachweise werden auf Anfrage ausgestellt.

§ 5 Vereinskonto

  1. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Kreditinstitut:
Sparkasse Vorpommern-Greifswald
IBAN: DE 13 1505 0500 0334 0007 18
BIC: NOLADE21GRW

§ 6 Inkrafttreten

  1. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.