Nachwuchs

Spielgemeinschaften

"SG Bernsteinbäder"

Am 01.08.2022 schlossen sich die Jugendabteilungen des SV Ostseebad Ückeritz und des SV Empor Koserow zu einer Spielgemeinschaft zusammen. Seither laufen unsere Jugendmannschaften von den G- bis zu den D-Junioren gemeinsam unter den neuen Wappen auf. Die enge Zusammenarbeit beider Vereine soll die Nachwuchsarbeit im Herzen Usedoms langfristig sicherstellen!

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"SG Insel Usedom"

Zum 01.08.2023 konnte eine weitere zukunftsorientierte Spielgemeinschaft, in Zusammenarbeit mit dem SV Empor Koserow, dem FC Insel Usedom und dem SV Eintracht Ahlbeck 48 gebildet werden. Ziel ist es, eine ausreichend große Mannschaftsstärke bei den C- bis A-Junioren zu erreichen, um so die Kinder frühzeitig an das Großfeld heranführen zu können, wodurch die Qualität der Ausbildung langfristig gesteigert werden kann.

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Leitbild

Nachwuchs fordern und fördern!

Die Spielfreude steht bei unserer Nachwuchsarbeit im Mittelpunkt. Darüber hinaus wollen wir den Kindern und Jugendlichen durch Spaß am Fußball spielen grundlegende Werte- und Moralvorstellungen vermitteln, welche auch außerhalb des Fußballplatzes einen hohen Stellenwert besitzen.

Trainingskonzept

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Mannschaften

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Kooperationen

Aktive Nachwuchsgewinnung

Seit dem Schuljahr 2021/2022 betreiben wir in enger Zusammenarbeit mit der Vineta Grundschule Koserow eine Fußball-AG, um bereits früh die Kinder für den Fußballsport und unseren Verein zu begeistern.

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Mitgliedschaft

Werde Teil des Teams!

Für unsere Jugendmannschaften sind wir immer auf der Suche nach jungen Sportlern die Spaß am Fußballspielen haben.
Mit der Probemitgliedschaft kannst du 6 Wochen kostenfrei am Training und Spielbetrieb teilnehmen! 

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
  3. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

§ 3 Beiträge

Beitrags-
klasse
MitgliedsformJahres-
beitrag
01Kinder/ Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)60 €
02Erwachsene über 18 Jahre150 €
03Freiwillig Wehrdienstleistende/ Studenten/Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)75 €
04Rentner/ Pensionärefrei
05Ehrenmitgliederfrei
  1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 – 04 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zu folgenden, frei wählbaren Terminen (der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den Vereinseintritt) vom Girokonto abgebucht:
Beitrags-
klasse
Abbuchungszeiträume
monatliche
vierteljährlichhalbjährlichjährlich
015,00 €15,00 €30,00 €60,00 €
0212,50 €37,50 €75,00 €150,00 €
036,25 €18,75 €37,50 €75,00 €

§ 4 Honorierung von Arbeitsleistungen

  1. Gem. § 10 Abs. 3 der Satzung können Mitglieder in den Beitragsklassen 02 und 03 im Rahmen von Arbeitsleistungen bis zu sechs Punkte pro Kalenderjahr erwirtschaften. Jeder Punkt entspricht je nach Beitragsklasse folgendem Erstattungsbetrag:
    Beitrags-
    klasse
    Erstattung fürJahresbeitrag
    1 Punkt6 Punktenormalnach max. Erstattung
    0210 €60 €150 €90 €
    035 €30 €75 €45 €
  2. Die Rückerstattung erfolgt nach Erreichen der sechs Punkte oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres mit der entsprechenden Anzahl der Punkte.
  3. Arbeitsleistungen werden wie folgt honoriert:
         – 2 Punkte für jeden Arbeitseinsatz
         – 1 Punkt für jeden Dienst bei Heimspielen (Tresen, Ordner, Einlass)
    In Absprache mit dem Vorstand können weitere Dienste mit Punkten honoriert werden.
  4. Der Nachweis erfolgt zentral durch den Vorstand. Einzelnachweise werden auf Anfrage ausgestellt.

§ 5 Vereinskonto

  1. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Kreditinstitut:
Sparkasse Vorpommern-Greifswald
IBAN: DE 13 1505 0500 0334 0007 18
BIC: NOLADE21GRW

§ 6 Inkrafttreten

  1. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.