Nachwuchs
"SG Bernsteinbäder"
Eine Kooperation für die Zukunft!
Am 01.08.2022 schlossen sich die Jugendabteilungen des SV Ostseebad Ückeritz und des SV Empor Koserow zu einer Spielgemeinschaft zusammen. Seither laufen alle Jugendmannschaften unter den neuen Namen auf. Die enge Zusammenarbeit beider Vereine soll die Nachwuchsarbeit im Herzen Usedoms langfristig sicherstellen!
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Leitbild
Nachwuchs fordern und fördern!
Die Spielfreude steht bei unserer Nachwuchsarbeit im Mittelpunkt. Darüber hinaus wollen wir den Kindern und Jugendlichen durch Spaß am Fußball spielen grundlegende Werte- und Moralvorstellungen vermitteln, welche auch außerhalb des Fußballplatzes einen hohen Stellenwert besitzen.
Trainingskonzept
Veröffentlichung am 15.07.2023
Mannschaften
Trainerteam:
Francesco Joeks
Freiluftsaison:
dienstags und donnerstags
von 16:30 bis 18:30 Uhr
Maler-Tom Sportpark
Am Sportplatz
17459 Ückeritz
Hallensaison:
mittwochs von 16:30 bis 18:30 Uhr
freitags von 18:00 bis 19:30 Uhr
Sporthalle Ückeritz
Strandstraße 3A
17459 Ückeritz



Trainerteam:
Christian Riethdorf
Freiluftsaison:
dienstags und donnerstags
von 17:00 bis 18:30 Uhr
Sportplatz Koserow
Kreuzstraße 33
17459 Koserow
Hallensaison:
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Franka-Dietzsch-Sporthalle
17459 Koserow



Trainerteam:
Michael Schwarz, Mareike Henke
Freiluftsaison:
dienstags und freitags
von 16:30 bis 18:00 Uhr
Maler-Tom Sportpark
Am Sportplatz
17459 Ückeritz
Hallensaison:
dienstags und freitags
von 16:30 bis 18:00 Uhr
Ostseehalle Ückeritz
Strandstraße 3a
17459 Ückeritz



Trainerteam:
Hans Hardow, Toni Wehrmann
Freiluftsaison:
mittwochs und freitags
von 17:00 bis 18:30 Uhr
Sportplatz Koserow
Kreuzstraße 33
17459 Koserow
Hallensaison:
mittwochs und freitags
von 17:30 bis 19:00 Uhr
Franka-Dietzsch-Sporthalle
17459 Koserow



Trainerteam:
Maik Fischer, Mirko Schultz
Freiluftsaison:
mittwochs und freitags
von 16:30 bis 17:30 Uhr
Sportplatz Koserow
Kreuzstraße 33
17459 Koserow
Hallensaison:
mittwochs und freitags
von 16:30 bis 17:30 Uhr
Franka-Dietzsch-Sporthalle
17459 Koserow
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Kooperationen
Aktive Nachwuchsgewinnung
Seit dem Schuljahr 2021/2022 betreiben wir in enger Zusammenarbeit mit der Vineta Grundschule Koserow eine Fußball-AG, um bereits früh die Kinder für den Fußballsport und unseren Verein zu begeistern.
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Mitgliedschaft
Werde Teil des Teams!
Für unsere Jugendmannschaften sind wir immer auf der Suche nach jungen Sportlern die Spaß am Fußballspielen haben.
Mit der Probemitgliedschaft kannst du 6 Wochen kostenfrei am Training und Spielbetrieb teilnehmen!
- Diese Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
- Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
Klasse | Mitgliedsform | Jahresbeitrag |
01 | Kinder/ Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) | 60 € |
02 | Erwachsene über 18 Jahre | 120 € |
03 | Freiwillig Wehrdienstleistende/ Studenten/ Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) | 60 € |
04 | Rentner/ Pensionäre | frei |
05 | Ehrenmitglieder | frei |
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 – 04 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zu folgenden, frei wählbaren Terminen (der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den Vereinseintritt) vom Girokonto abgebucht:
Klasse | monatlich | vierteljährlich | halbjährlich | jährlich |
01, 03 | 5 € | 15 € | 30 € | 60 € |
02 | 10 € | 30 € | 60 € | 120 € |
- Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
Kreditinstitut: Sparkasse Vorpommern-Greifswald IBAN: DE 13 1505 0500 0334 0007 18 BIC: NOLADE21GRW
§ 5 Inkrafttreten- Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 27.10.2021 in Kraft.