Verein

Historie

Der SV Ostseebad Ückeritz e.V. wurde im Jahr 1952 unter dem Namen „SG Ückeritz“ gegründet.

Zu jener Zeit haben sich die Sportfreunde ihren eigenen Sportplatz gebaut. Dazu haben sie u.a. mit Pferdewagen Schlacke vom Bahnhof an die heutige Sportstätte geschafft.

Fußball war aber nicht die einzige Spate des Vereins…

Ende der 90er übernahm ein neuer Vorstand die Führung des Vereins. Unter dessen Leitung wurde die Sportanlage von Grund auf erneuert. So entstand unter Mitwirkung aller Vereinsmitglieder ein neues Vereinsgebäude sowie ein neuer Fußball- und Trainingsplatz.

Auch sportlich ging es voran. Gleich zwei Aufstiege hintereinander konnte der Verein mit der Männermannschaft feiern. 

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Recherche durch unseren Heimatverein ist in vollem Gange...

Sportanlage

Maler-Tom Sportpark

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§ 1 Entgeltliche Benutzung

  1. Für die Benutzung der Sportanlage nebst Vereinsgebäude werden Entgelte gestaffelt nach Benutzergruppen erhoben.
    • Benutzergruppe I:
      Kinder und Jugendmannschaften bis zur D – Jugend oder nicht organisierte Mannschaften bis zum Alter von 10 Jahren sowie der Schulsport der im Ort befindlichen Schule.
    • Benutzergruppe II:
      Betriebssportgruppen und sonstige Sportgruppen von Einwohnern und Einwohnerinnen aus Ückeritz sowie gemeinnützige Vereine.
    • Benutzergruppe III:
      Vertrags- und Lizenzmannschaften sowie auswärtigeVereine ab der C-Jugend, sonstige Sport und Betriebsgruppen des Landes oder der Bundesbehörde, auswärtige gemeinnützige Vereine. Nicht aufgeführte Institutionen fallen unter diese Gruppe, sofern sie nicht in der ersten oder zweiten genannt sind.

§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind der/ die Vertragspartner der Nutzungsvereinbarungen bzw. Mietverträge sowie die Nutzer selbst.
  2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Zur Nutzung bereitgestellte Trainingsplätze/-geräte und Räumlichkeiten

  1. Fußballplätze:
    Großfeld – Rasenplatz
    Kleinfeld – Rasenplatz mit Flutlicht
  2. Vereinshaus:
    Vereinsheim mit Theke, Besprechungsraum und Sanitäranlagen
    2 Umkleiden mit Duschen
  3. Trainingsgeräte:
    2 Großfeldtore, 4 Kleinfeldtore, 8 Minitore
    Übungsmaterialien (Bälle in verschiedenen Größen und Gewichten, Kegel,
    Hütchen, Stangen, Freistoßdummies, Leibchen etc.)

§ 4 Sonderregelungen

  1. Für Sportveranstaltungen, Trainingslager oder geschlossene Veranstaltungen werden gesonderte Verträge geschlossen die vom eigentlichen Benutzerentgelt gem. § 1 abweichen können.

§ 5 Gebühren

  1. Benutzergruppen nach §1:
    I – Rasenplatz Großfeld 10 €/ h; Rasenplatz Kleinfeld 10 €/ h
    II – Rasenplatz Großfeld 20 €/ h; Rasenplatz Kleinfeld 15 €/ h
    III – Rasenplatz Großfeld 70 €/ h; Rasenplatz Kleinfeld 40 €/ h
  2. Für das Vereinshaus mit Duschen wird pauschal eine Tagesgebühr von 20 € erhoben.
  3. Trainingsgeräte werden pauschal mit 10 € pro Tag berechnet.
  4. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

§ 6 Rechte des Platzwartes

  1. Durch den Vorstand des Vereins, mit Beschluss durch die Mitglieder, wurde ein Platzwart zur Pflege und Wartung des gesamten Geländes einschließlich beider Rasenplätze bestellt.
  2. Dieser ist in jeder Hinsicht den dort trainierenden oder anderweitig sportlich aktiven Nutzern weisungsberechtigt. Insbesondere bei Wetterlagen, die dem Rasenplatz über das normale Maß hinaus Beschädigungen einbringen, kann der Trainings- oder Spielebetrieb untersagt werden.
  3. Bei Zuwiderhandlungen oder Ignoranz des Verbotes kommen Schadensersatzzahlungen in Frage, die zumindest der Herstellung des ursprünglichen Zustandes gereichen.

§ 7 Inkrafttreten

  1. Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung zum 01.03.2015 in Kraft.

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Schiedsrichter

Ohne engagierte Schiedsrichter kann kein Vereinsleben stattfinden!

Um den Spielbetrieb zu gewährleisten, müssen alle Vereine eine bestimmte Anzahl an Schiris stellen bzw. Spielleitungen gewährleisten (sog. „Schiri-Soll“). Die Zahl der benötigten Schiedsrichter je Verein berechnet sich individuell nach den gemeldeten Mannschaften des Vereins. Erfüllt ein Verein sein „Schiri-Soll“ nicht, so muss er im Wiederholungsfall mit Geldstrafen oder sogar Punktabzug rechnen.

Wir danken euch für euer Engagement und eure Unterstützung:

Ronny Jager

Oliver Neumann

Du?

  • Die Schiedsrichter-Ausstattung (Trikot, Hose, Stutzen) sowie Vereinskleidung wird von uns gestellt.
  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen werden ebenfalls von uns übernommen.
  • Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt.
  • Daneben gibt es abhängig von der Spielklasse eine Aufwandsentschädigung.
  • Der Schiedsrichter-Ausweis berechtigt zum freien Eintritt für alle Spiele des Deutschen Fußball-Bundes, dies gilt mit Einschränkungen (siehe die Durchführungsbestimmungen, § 25, Nr. 5) auch für die Bundesliga sowie die zweite Bundesliga.

Die Tätigkeit als Schiedsrichter birgt darüber hinaus viele weitere Vorteile für den Sportler: gesunde sportliche Betätigung an frischer Luft, Zugehörigkeit zu einer sportlichen Gemeinschaft mit Geselligkeit, Persönlichkeitsbildung, Entschlusskraft, Menschenkenntnis, viele schöne Reisen und viele interessante Charaktere, die man Woche für Woche neu kennenlernt – alle diese erstrebenswerten Dinge bietet das Amt des Schiedsrichters.

Mitgliedschaft

Werde Teil der Gemeinschaft!

Du kannst dich zwischen zwei Arten der Mitgliedschaft entscheiden: 

Als aktives Mitglied kannst du sämtliche Angebote des Vereins und der entsprechenden Abteilungen, im Rahmen der bestehenden Satzung und Ordnungen, nutzen sowie am Spiel- und Wettkampfbetrieb teilnehmen.

Als passives Mitglied nutzt du die sportlichen Angebote des Vereins nicht. Hier steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Abteilungen im Vordergrund.

Wie du dich auch entscheidest, wir freuen uns auf dich und danken dir für deine Unterstützung!

 

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
  3. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

§ 3 Beiträge

Beitrags-
klasse
MitgliedsformJahres-
beitrag
01Kinder/ Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)60 €
02Erwachsene über 18 Jahre150 €
03Freiwillig Wehrdienstleistende/ Studenten/Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)75 €
04Rentner/ Pensionärefrei
05Ehrenmitgliederfrei
  1. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 – 04 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zu folgenden, frei wählbaren Terminen (der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den Vereinseintritt) vom Girokonto abgebucht:
Beitrags-
klasse
Abbuchungszeiträume
monatliche
vierteljährlichhalbjährlichjährlich
015,00 €15,00 €30,00 €60,00 €
0212,50 €37,50 €75,00 €150,00 €
036,25 €18,75 €37,50 €75,00 €

§ 4 Honorierung von Arbeitsleistungen

  1. Gem. § 10 Abs. 3 der Satzung können Mitglieder in den Beitragsklassen 02 und 03 im Rahmen von Arbeitsleistungen bis zu sechs Punkte pro Kalenderjahr erwirtschaften. Jeder Punkt entspricht je nach Beitragsklasse folgendem Erstattungsbetrag:
    Beitrags-
    klasse
    Erstattung fürJahresbeitrag
    1 Punkt6 Punktenormalnach max. Erstattung
    0210 €60 €150 €90 €
    035 €30 €75 €45 €
  2. Die Rückerstattung erfolgt nach Erreichen der sechs Punkte oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres mit der entsprechenden Anzahl der Punkte.
  3. Arbeitsleistungen werden wie folgt honoriert:
         – 2 Punkte für jeden Arbeitseinsatz
         – 1 Punkt für jeden Dienst bei Heimspielen (Tresen, Ordner, Einlass)
    In Absprache mit dem Vorstand können weitere Dienste mit Punkten honoriert werden.
  4. Der Nachweis erfolgt zentral durch den Vorstand. Einzelnachweise werden auf Anfrage ausgestellt.

§ 5 Vereinskonto

  1. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Kreditinstitut:
Sparkasse Vorpommern-Greifswald
IBAN: DE 13 1505 0500 0334 0007 18
BIC: NOLADE21GRW

§ 6 Inkrafttreten

  1. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.