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Historie
1952
Jahrtausendwende
2016 bis heute
1952
Text folgt…
Jahrtausendwende
Text folgt…
2016 bis heute
Text folgt…
Vorstand
Clemens Rosner
Vereinsvorsitzender
Torsten Steiner
stv. Vereinsvorsitzender
Anja Kuhn
Schatzmeisterin
Frank Schäfer
Finanzen
Paul Bensemann
Beitragszahlungen
Christian Brüdigam
Sponsoring
Robert Bergmann
Technischer Leiter
Francesco Joeks
Jugendleiter
Sportanlage
Maler Tom Sportpark
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Schiedsrichter
Mitgliedschaft
Ob als aktiver Spieler, leidenschaftlicher Schiedsrichter oder engagierter Trainer, du kannst dich auf viele Arten für den Verein engagieren.
(2) Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins und der
Abteilung, der sie angehören, im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen
können und/oder am Spiel- bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen können.
(3) Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter
Vereinsabteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des
Vereins nicht.
(4) Die Mitgliedschaft auf Probe findet ausschließlich im Jugendbereich Anwendung
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).
§ 1 Grundsatz
(1) Diese Finanzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der
Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der
Mitgliederversammlung beschlossen.
(2) Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen,
entscheidet der Vorstand.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse
Mitgliedsform Jahresbeitrag
01 Kinder/ Jugendliche
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
60 €
02 Erwachsene über 18 Jahre 120 €
03
Freiwillig Wehrdienstleistende/ Studenten/
Auszubildende
(bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
60 €
04 Rentner/ Pensionäre frei
05 Ehrenmitglieder frei
(1) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 – 04 müssen beantragt und
die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der
Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der
Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(2) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
(3) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zu folgenden, frei
wählbaren Terminen (der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den
Vereinseintritt) vom Girokonto abgebucht:
Beitragsklasse
Abbuchungszeiträume
monatlich vierteljährig halbjährlich jährlich
01, 03 5 € 15 € 30 € 60 €
02 10 € 30 € 60 € 120 €
S e i t e 2 | 2
§ 4 Vereinskonto
Kreditinstitut: Sparkasse Vorpommern-Greifswald
IBAN: DE 13 1505 0500 0334 0007 18
BIC: NOLADE21GRW
(1) Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als
Zahlungen anerkannt.
§ 5 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 27.10.2021 in Kraft.
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